Nächster Kursstart: 10. September 2026. Komm vorher zur kostenlosen Hospitation.Hospitation sichern

Ausbildung · Voraussetzungen

Wer kann die Ausbildung machen?

Die Osteopathie-Ausbildung baut auf einem medizinischen oder therapeutischen Grundberuf auf. Hier steht, wer zugelassen ist, und was es rechtlich zu wissen gibt, bevor du startest.

Zulassung

Zugangsberufe

Nicht sicher, ob dein Beruf passt? Frag einfach. Für weitere Berufe gibt es die Einzelfallentscheidung. Schreib uns kurz, was du gelernt hast.

Die Heilpraktiker-Frage

Ehrlich erklärt: Wer darf in Deutschland osteopathisch behandeln?

„Osteopath:in“ ist in Deutschland bislang keine geschützte Berufsbezeichnung. Es gibt (noch) kein eigenes Berufsgesetz. Deshalb hängt die rechtliche Grundlage deiner späteren Arbeit von deinem Grundberuf ab:

  • Ärzt:innen dürfen Osteopathie im Rahmen ihrer Approbation ausüben.
  • Heilpraktiker:innen dürfen eigenständig befunden und behandeln. Die Heilpraktiker-Erlaubnis ist der übliche Weg für die eigenverantwortliche osteopathische Praxis.
  • Physiotherapeut:innen arbeiten in der Regel auf ärztliche Verordnung. Für die eigenständige osteopathische Ausübung brauchst du zusätzlich die Heilpraktiker-Erlaubnis. Viele unserer Studierenden erwerben sie parallel zur Ausbildung.

Das ist keine Rechtsberatung, sondern der ehrliche Rahmen, in dem du planst. Was das für deinen konkreten Fall bedeutet, besprechen wir gern im Gespräch, bevor du dich anmeldest, nicht danach.

Sonst noch

Was du mitbringen solltest

Wichtiger als jede Urkunde: Neugier auf den Körper, Geduld mit den eigenen Händen und die Bereitschaft, fünf Jahre lang regelmäßig zu lernen. Für die Einschreibung brauchen wir zwei Passbilder sowie Zeugnisse oder Diplome deiner bisherigen Ausbildung(en) in Kopie. Details stehen in der Anmeldung.

Unsicher, ob du die Voraussetzungen erfüllst?

Frag uns. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie dein Weg ans DOK führt. Eine kurze Nachricht mit deinem Beruf genügt.

Frag uns direkt